Energieberatung

Als qualifizierter Schornsteinfegerbetrieb bieten wir Ihnen umfassende Energieberatungsdienstleistungen an, einschließlich der Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude. Diese Ausweise sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wertvolles Instrument zur Bewertung und Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie.
Unsere Dienstleistungen
Als Ihr Schornsteinfegerbetrieb bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Erstellung von Energieausweisen: Wir erstellen sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise, abhängig von den spezifischen Anforderungen Ihres Gebäudes.
- Energieberatung: Wir beraten Sie umfassend zu Möglichkeiten der Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.
- Modernisierungsempfehlungen: Basierend auf der Analyse Ihres Gebäudes geben wir Ihnen konkrete Empfehlungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen.
Warum wir?
Als Schornsteinfegerbetrieb verfügen wir über fundiertes Fachwissen in den Bereichen Heiztechnik und Energieeffizienz. Unsere Nähe zu Ihrem Gebäude ermöglicht eine präzise Bewertung und individuelle Beratung. Zudem sind wir mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen vertraut und können Sie kompetent unterstützen.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder umfangreicher Sanierung eines Wohngebäudes gesetzlich vorgeschrieben und dient als Informationsquelle für potenzielle Käufer oder Mieter. Der Ausweis enthält Angaben zum Energieverbrauch oder -bedarf des Gebäudes und bietet Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Bedarfsausweis: Dieser basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, einschließlich der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und bietet eine objektive Bewertung der energetischen Qualität. Ein Bedarfsausweis ist insbesondere für Neubauten oder unsanierte Altbauten erforderlich.
- Verbrauchsausweis: Dieser stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, aber stärker vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. Ein Verbrauchsausweis kann für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder für Gebäude, die nach 1977 gebaut oder entsprechend saniert wurden, verwendet werden.